Haushaltssatzung
des Zweckverbandes Bioabfallentsorgung
Maintal – Bad Vilbel
für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund der §§ 94 ff. Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S, 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. Mai 2020 (GVBl. S. 318) und des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16. Dezember 1969 (GVBl I S. 307), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2019 (GVBl. S. 416), hat die Verbandsversammlung am 02.12.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 937.700 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf -962.750 EUR
mit einem Saldo von -25.050 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR
mit einem Saldo von
0 EUR
mit einem Fehlbedarf von -25.050 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 106.350 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -130.000 EUR
mit einem Saldo von -130.000 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
mit einem Saldo von 0 EUR
mit einem Zahlungsmittelbedarf
des Haushaltsjahres von -23.650 EUR
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 50.000 EUR festgesetzt
§ 5
Die Verbandsumlage für die Mitgliedsgemeinden ergibt sich aus der jeweiligen Anlieferungsmenge von Bioabfall in Verbindung mit einem festgelegten Annahmepreis pro Tonne. Der Annahmepreis für Bioabfall, wird festgelegt auf: 108,00 € / to
§ 6
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans am 02.12.2021 beschlossene Stellenplan.
Maintal, den 02.12.2021 Der Verbandsvorsitzende des
Zweckverbandes
Bioabfallentsorgung Maintal – Bad Vilbel
Karl-Heinz Kaiser
Verbandsvorsitzender
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2022
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht.
Die nach § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit(KGG)in Verbindung mit § 97a Nr. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Regierungspräsidium Darmstadt
Aktenzeichen Bearbeiterin Datum
RPDA - Dez.I 16 - 03 u 02/16-2018/7 Nicole Horneff 20.Mai 2022
Genehmigung
Genehmigung des genehmigungspflichtigen Bestandteils der Haushaltssatzung
Hiermit genehmige ich gemäß § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemein-
schaftsarbeit(KGG)in Verbindung mit § 97a Nr. 5 der Hessischen Gemeindeordnung
(HGO)
den in §4 der Haushaltssatzung des Zweckverbands „Bioabfallentsorgung Maintal -
Bad Vilbel" für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Höchstbetrag der Liquiditäts-
kredite in Höhe von
50.000 €
(i. W.: „Fünfzigtausend Euro")
nach § 105 Abs. 2 HGO.
3. Auslegung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 liegt zur Einsichtnahme vom
27.06.2022 bis 08.07.2022 auf der Kompostierungsanlage, Otto-Hahn-Straße 7, in 63477 Maintal Dörnigheim
jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr, öffentlich aus.
Maintal, den 13.06.2022 Der Verbandsvorstand des Zweckverbandes
Bioabfallentsorgung
Maintal - Bad Vilbel
Kaiser
Verbandsvorsitzender