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Ihr Ansprechpartner

Der Magistrat der Stadt Bad Vilbel
Am Sonnenplatz 1
61118 Bad Vilbel

Yannick Schwander
SchwanderYannick
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Fax:
Fax(06101) 602-353
 

Der Direkte Draht

Sicherung Gehwege

Der Direkte Draht vom 09.01.2025

Service

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, zu jeder Jahreszeit gilt: Bad Vilbel ist schön und das liegt auch und gerade am Erscheinungsbild unserer Stadt. Zum Erscheinungsbild der Stadt zählen natürlich auch die Gehwege vor den einzelnen Häusern. Hier besteht eine Reinigungspflicht für alle Eigentümerinnen und Eigentümer.

Gerade in der jetzigen kalten Jahreszeit geht es jedochnicht allein um Schönheit, sondern auch im Sicherheit. Daher weisen wir gern noch einmal darauf hin, dass Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet sind, ihre Gehwege von Schnee und Eis zu befreien und auch vorzusorgen, dass diese nicht glatt werden. Es geht hierbei um die Sicherheit eines jeden Einzelnen.
 
Dies ist bei uns – wie auch in anderen Städten – auch hochoffiziell festgehalten:
 
Die Gehwege sind – so steht es in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Vilbel „regelmäßig und so zu reinigen, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere eine Gesundheitsgefährdung infolge Verunreinigung der Straße aus ihrer Benutzung oder durch Witterungseinflüsse vermieden oder beseitigt wird.“
 
Während bei Straßen mit Gehwegen, diese entsprechend zu räumen sind, muss in verkehrsberuhigten Bereichen oder in Fußgängerzonen ohne Gehweg ein 1,50 Meter breiter Streifen entlang der eigenen Grundstücke freigehalten werden. Zur Vorbeugung von Schnee- und Eisschichten kann Streugut verwendet werden. Hier sieht die Satzung Sand, Splitt oder ähnliches abstumpfendes Material vor. Streusalz darf nur in geringer Menge verwendet werden, falls es festgetretene Schnee- und Eisrückstände gebildet haben. Die Rückstände sind spätestens nach der Frostperiode von dem jeweiligen Eigentümer zu beseitigen.
 
Schnee- und Eisrückstände, die geräumt werden, müssen auf dem eigenen Grundstückgelagert werden. Ist dies nicht möglich, können diese in Ausnahmefällen auch auf öffentlichen Verkehrsflächen abgelegt werden, hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass diese den Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt. Setzt ein Tauwetter ein, müssen die Abflussrinnen dringend freigehalten werden. Die entsprechende Schnee- und Eisräumung muss in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr erfolgen, bei einsetzendem Schneefall hat sie unverzüglich zu erfolgen.
 
Alle Regelungen zum Winterdienst und zu den Räumpflichten gelten auf öffentlichen Verkehrswegen und Grundstücken auch für die Stadt. Die Räumung von Straßen und Wegen erfolgt nach einer Prioritätenliste, wonach zunächst die größeren Ein- und Ausfahrtsstraßen geräumt werden.
Weitere Informationen zum Winterdienst gibt es zudem hier: https://www.bad-vilbel.de/de/service/strassenreinigung---winterdienst.
 
Eine schöne und sichere Umgebung hilft schließlich uns allen und trägt zum Erscheinungsbild unserer Quellen- und Festspielstadt bei. Auch wir als Stadt haben hierfür Sorge zu tragen und tun dies mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überall dort, wo wir dieser Pflicht nachkommen müssen gewissenhaft und regelmäßig.
 
Also achten Sie in den kommenden Tagen doch gern genau auf das Wetter und die Witterung und tragen Sie Vorsorge dafür, dass alle Menschen in der gesamten Stadt die Gehwege gut und sicher nutzen können. Vielleicht ist das ja auch ein kleiner guter Vorsatz für die ersten Tage des Jahres.
 
 
In diesem Sinne grüßt Sie herzlich
Ihr Magistrat der Stadt Bad Vilbel

Veröffentlicht:09.01.2025