Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
10.000 Euro ist viel Geld, nicht wahr?
Nun stellen sie sich mal vor, dass sie solch eine hohe Summe nur an Bußgeld bezahlen müssen. „Niemals!“ denken sie nun sicherlich. Aber das kann durchaus vorkommen, wenn sie im Zeitraum zwischen dem 01.März und dem 30.September ihre Hecken, Sträucher, lebende Zäune oder ihr Gehölz und Gebüsch stutzen oder gar ganz entfernen, denn dies gilt in dem bestimmten Zeitpunkt als Ordnungswidrigkeit.
Nun habenwir Sie hoffentlich nicht er- oder verschreckt. Wir möchten natürlich niemandem
diese Summe aufbürden und weisen daher gern noch einmal auf die Regularien in
der Brut- und Setzzeit bezüglich des Heckenrückschnitts hin.
Die
Frühlings- und Sommerzeit ist die Brut- und Setzzeit für Vögel. Auch Insekten
sollen geschützt werden. Haben sich Tiere in den Pflanzen Nist- und Brutplätze
gesucht, dürfen sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, auf keinen Fall einen
Schnitt vornehmen, denn dies kann nicht nur verheerende Folgen für ihren
Geldbeutel, sondern auch für die Tierwelt haben, denn ihre Hecke kann heimische
Vögel vor den natürlichen Feinden schützen.
Wie immer
gibt es jedoch auch hier Ausnahmen. In besonderen Fällen ist es ihnen sogar
gestattet ihre Pflanzen zu kürzen. Ein schonender Pflege- und Formschnitt ist
erlaubt, wenn es der Pflanze und ihrem Wachstum zugutekommt und Wildwuchs
dadurch gehemmt wird. Auch wenn sie die Verkehrssicherungspflicht bewahren
wollen, ist es ihnen gestattet einen Schnitt vorzunehmen. Verkehrssicherheit
kann nur dann gewährt werden, wenn keine Äste auf den Gehweg vor ihrer Hecke
oder gar auf die Fahrbahn vor dem Haus ragen, denn dadurch würden sie die
Verkehrssicherheit ihrer Mitmenschen gefährden. Wollen sie ihrem Obstbaum im
Garten einen Pflegeschnitt verpassen, so ist auch das erlaubt.
Doch bei all
den Ausnahmefällen gilt, Vögel und Insekten nicht zu stören oder ihren
Lebensraum zu beseitigen. Also achten Sie bitte darauf, dass Sie behutsam mit
dem Heckenrückschnitt in diesen Zeiten umgehen und halten Sie sich an die zuvor
genannten Hinweise, sodass Sie das Vogelgezwitscher den ganzen Sommer und auch
das kommende Jahr über noch genießen können.
In diesem Sinne grüßt Sie herzlich
Ihr Magistrat der Stadt Bad Vilbel
Veröffentlicht: | 10.08.2023 |