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Wichtige Information

Hier werden offizielle Pressemitteilungen der Stadt Bad Vilbel veröffentlicht. Diese stehen unter Nennung der Quelle „Stadt Bad Vilbel“ für eine Veröffentlichung zur freien Verfügung.

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Der Magistrat der Stadt Bad Vilbel
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61118 Bad Vilbel

Yannick Schwander
SchwanderYannick
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Aktuelle Nachrichten

Wenn gegenseitige Rücksichtnahme fehlt

Zuletzt erneut Wildtiere von freilaufenden Hunden gewildert

Die Bad Vilbeler Feldgemarkung mit ihren Wiesen, Weiden und Äckern und auch der Vilbeler Wald werden gerne in die Freizeitgestaltung mit eingebunden. Sie bieten Naherholung im Ballungsraum Rhein-Main und zahlreiche Maßnahmen, wie die Nidda- und Erlenbachrenaturierungen, erhöhen vielfach die Lebensqualität der Quellenstädter. Die Areale werden gerne auch zum Ausführen der eigenen Hunde genutzt. Werden dabei aber Regeln missachtet, fallen Wildtiere freilaufenden Hunden zum Opfer -

so zuletzt in der Nähe des Erzwegs geschehen.
 
Um weitreichende negative Folgen für Flora und Fauna zu verhindern, gilt für Mensch und Hund vom 1. März bis 30. Juni bekanntlich ein Betretungsverbot in zahlreichen Grünlandgebieten in Bad Vilbel und Umgebung. Vor allem die renaturierten Flächen und Umlandgebiete sind Brutgebiete für seltene Vogelarten, die an den Flüssen ein wichtiges Rückzugsgebiet gefunden haben. „Die geschützten Wiesengebiete stellen wichtige Lebens- und Rückzugsräume besonders für die Bodenbrüter dar. Beobachtungen aus den letzten Jahren zeigen, dass freilaufende Hunde eine Bedrohung sind, wenn sie die am Boden brütenden Tiere aus ihren Nestern aufscheuchen, die daraufhin ihre Eiern oder gar Brut zurücklassen müssen. Dies führt mittelfristig zur Abwanderung von brutwilligen Vögeln und damit zu Brutverlusten von gefährdeten Arten“, erläutert der Bad Vilbeler Feldschütz Marc Dudda.
 
Eine leichte Beute werden aber nicht nur Vögel und Kleintiere, sondern auch Säugetiere wie Wildkaninchen, Feldhasen und sogar Rehe. Besonders frei jagende Hunde sind für Wildtiere eine große Gefahr. Zwar reißen die wenigsten Haushunde aufgrund ihrer körperlichen Voraussetzung tatsächlich ein Reh, weil Rehe aber keine ausdauernden Läufer sind, können sie durch das Aufschrecken von einem frei laufenden, hetzenden Hund auch später noch an der verursachten Erschöpfung sterben. Auf der Flucht können Zäune und Straßen zur Gefahr werden, auch für den jagenden Hund selbst. „Verantwortlichen Hundehaltern sollte bewusst sein, dass das Stöbern und Hetzen von Wildtieren in Feld und Flur durch den Hund einen Straftatbestand darstellt. Auch das mutwillige Beunruhigen von Wildtieren ist untersagt. Das gilt zu allen Jahreszeiten und für alle Wildtiere, also zum Beispiel auch für bei uns nur rastende oder überwinternde Zugvögel. Zudem können Hunde, die unkontrolliert und damit außerhalb des Einflussbereichs des Halters andere Tiere hetzen oder reißen, als grundsätzlich gefährlich eingestuft werden, was zu einem kostenpflichtigen Wesenstest führen kann. Verhaltensauffällige Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden, dürfen ohne ordnungsbehördliche Erlaubnis nicht mehr gehalten werden“, erläutert Ordnungsamtsleiter Matthias Stengel.
 
Doch kann der unkontrollierte Freilauf auch weitere Folgen haben: Der Kot von Hunden kann gesundheitliche Schäden bei Nutztieren wie Kühen und Schafen verursachen, wenn diese mit dem Gras bzw. Heu der verunreinigten Wiesen und Weiden Parasiten, Bakterien und Würmer aufnehmen. Dies kann nicht nur am Tier, sondern im Endeffekt über die Nahrungskette von Fleisch, Milch und Erzeugnissen wie Erdbeeren und Spargel auch zu gesundheitlichen Schäden beim Menschen führen. „Auf den Feldern und Wiesen wächst Nahrung für Mensch und Tier, Hundehalter sollten daher dafür Sorge tragen, dass ihre Schützlinge darauf keinen Kot hinterlassen“, so Dudda weiter.
 
„Hunde brauchen ihren Auslauf, keine Frage. Dabei sollte jedoch durch den Halter insoweit Rücksicht genommen werden, dass den landwirtschaftlichen Nutzflächen, anderen Spaziergängern und Joggern kein Schaden zufügt wird. Und auch wenn ein Hund ein Reh niemals erwischen würde, sollte er trotzdem nicht jagen. Aus Rücksicht auf die Wildtiere, aber auch aus Rücksicht auf den Hund selbst. So kann das  Miteinander im Naherholungsgebiet auch für alle wirklich zur Erholung werden“, so der gut gemeinte Rat von Matthias Stengel und Marc Dudda.
 
 
Beigefügtes Foto zeigt einen gewilderten Rehbock-Jährling, der aufgrund von Hundebissspuren verändert ist und nach Tagen tot in der Nähe des Erzwegs gefunden wurde.

Veröffentlicht:22.10.2014