Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Bundestagswahl wirft ihre Schatten voraus. Die Stadtverwaltung organisiert diese nach Kräften und ist dankbar, dass sich erneut wieder ausreichend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Ausrichtung gefunden haben, auch das ist ein gelungener Dienst an der Demokratie.
Die
Wahlbenachrichtigungen gingen Ende Januar bereits allen Wahlberechtigten mit
Erstwohnsitz in Bad Vilbel per Post zu. Der zugeordnete Wahlraum ist auf der
Wahlbenachrichtigung deutlich aufgedruckt. Der Einfachheit halber ist zum
Wählen die Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Zusätzlich sollte auch ein
amtliches Ausweisdokument bereitgehalten werden, da der Wahlvorstand deren
Vorlage verlangen kann. Die Wahlbenachrichtigung wird vom Wahlvorstand
einbehalten. Falls die Wahlbenachrichtigung verloren oder vergessen wurde, ist
es auch möglich, im zugeordneten Wahlraum ohne Wahlbenachrichtigung zu wählen.
Voraussetzung dafür ist, dass die Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist
und ein amtlicher Ausweis bereitgehalten wird.
Wer
schon jetzt weiß, dass sie oder er am Sonntag, den 23. Februar 2025, am
eigentlichen Wahltag zwischen 08.00 und 18.00 Uhr nicht in einem der 20
Wahllokale seine Stimme abgeben kann, hat die Möglichkeit, Briefwahl zu
beantragen. Über 7.700 Wahlberechtigte haben hiervon bereits Gebrauch gemacht.
Anträge für Briefwahl können nur bis Freitag, 21. Februar, 15:00 Uhr, gestellt
werden. Soweit die Unterlagen zugeschickt werden sollen, ist der Antrag so
frühzeitig zu stellen, dass die Unterlagen noch per Post versendet werden
können.
Wer
schon heute lieber seinen Stimmzettel persönlich in eine Wahlurne werfen
möchte, hat die Möglichkeit dies während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros im
Kurhaus zu tun. Am Wahltag kann nur im zugeordneten Wahlraum gewählt werden,
eine Stimmabgabe im Bürgerbüro ist am Wahltag nicht möglich.
In
diesem Sinne grüßt Sie herzlich
Ihr
Magistrat der Stadt Bad Vilbel
Veröffentlicht: | 13.02.2025 |