Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16. September 2024 den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bad Vilbel geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen und dem Magistrat gemäß § 114 Abs. 1 HGO die Entlastung erteilt.
DerJahresabschluss 2015 mit den dazugehörigen Anlagen liegt gemäß § 114 Abs. 2 HGO
zur Einsichtnahme vom
30. September 2024 bis 11. Oktober
2024
im Rathaus,
Am Sonnenplatz 1, Zimmer 112, während der Dienstzeiten (Montag bis Mittwoch von
07:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Donnerstag von 07:00 Uhr bis 17:30 Uhr und Freitag von
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr) öffentlich aus.
Bad Vilbel,
den 17. September 2024
DER MAGISTRAT
DER STADT BAD VILBEL
gez.
Bastian Zander
Erster
Stadtrat
Veröffentlicht: | 26.09.2024 |