Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Hessen erhebt auch die Stadt Bad Vilbel eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die Hunde bei der Stadtverwaltung angemeldet werden. In der Vergangenheit musste leider festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter ihrer Verpflichtung zur Hundeanmeldung nachgekommen sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit wird daher eine umfassende Hundebestandsaufnahme im gesamten Stadtgebiet durchgeführt.
Ab dem 26.September werden sämtliche Bad Vilbeler Haushalte von der Firma Springer Kommunale Dienste
aufgesucht und danach befragt, ob, seit wann und wie viele Hunde sich im
Haushalt befinden. Die Befragung erfolgt lediglich an der Haus- oder Wohnungstür.
Die Interviewer befragen nur die volljährigen Bewohner. Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter erhalten einen von der Stadt ausgestellten Ausweis, der ständig
sichtbar für den Gesprächspartner zu tragen ist. Aufgrund der aktuellen
Rechtslage sind die Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, der Firma die
erbetenen Auskünfte zu erteilen.
Falls nach der Überprüfung
durch die Stadtverwaltung nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die
betroffenen Hundehalterinnen und Hundehalter mit einer vier Jahre rückwirkenden
Steuerfestsetzung rechnen, es sei denn, sie können den späteren Zeitpunkt der
Anschaffung des Hundes nachweisen. Zudem können Bußgelder verhängt werden.
Die Stadt Bad
Vilbel bittet alle Bürgerinnen und Bürger an der Befragung teilzunehmen. Bis
zum Beginn der Bestandsaufnahme können Hundehalterinnen und Hundehalter, die
ihren Vierbeiner bisher noch nicht angemeldet haben, die Anmeldung nachholen.
Dies entweder im Bürgerbüro in der Frankfurter Straße 74 oder im Bürgerbüro
Rathaus, Am Sonnenplatz 1, in Dortelweil.
Bei etwaigen Fragen zur
Hundeanmeldung wenden sie sich bitte telefonisch (06101 – 602-235) oder per
Email steuern@bad-vilbel.de an den Fachdienst Kämmerei und Steuern.
Veröffentlicht: | 18.09.2023 |