Die Stadt Bad Vilbel sucht für die bevorstehende Landtagswahl sowie Landratswahl am 08.10.2023 wieder Wahlhelfer.
Voraussetzung ist, am Wahltag wahlberechtigt zu sein.Wahlberechtigt sind Deutsche, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens sechs Wochen ihren Wohnsitz in Hessen haben.
Gemäß Entschädigungssatzung der Stadt Bad Vilbel wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 55,00 Euro gewährt.
Bei Interesse oder für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Sebastian Loos, Tel.: 06101 / 602-219, Email: Sebastian.Loos@bad-vilbel.de
Veröffentlicht: | 29.08.2023 |