Es klingt sehr technisch und unheimlich bürokratisch, wenn es heißt, dass der Magistrat „die Novellierung der städtischen Abfallsatzung samt neuer Gebührenkalkulation auf Basis neuer gesetzlicher Anforderungen“ vorgenommen hat. Dahinter verbirgt sich zum einen eine regelmäßige Überprüfung einer städtischen Satzung in Bezug auf derzeit geltende Gesetzeslagen und zum anderen verbirgt sich dahinter ein erfreulicher Effekt für die Bürgerinnen und Bürger, denn die Abfallgebühren sinken.
„Unser Fachdienst Abfallwirtschaft und Grünflächenpflege hateinen ausgewogenen Entwurf für die Novellierung der Satzung vorgelegt und
hierbei nicht nur alle derzeit geltenden Gesetzeslagen beachtet, sondern in
großer Detailarbeit auch eine neue Gebührenkalkulation vorgenommen. Hierfür
gilt allen Beteiligten zunächst einmal mein Dank. Mit dem Beschluss des
Magistrats legen wir nun nicht nur die Grundlage dafür, dass eine weitere
städtische Satzung auf dem neuesten Stand ist, sondern können den Bürgerinnen
und Bürgern auch ein schönes Zeichen mit auf den Weg geben, denn die
Abfallgebühren werden mit dieser Satzung sinken“, erklärt hierzu Bürgermeister
Sebastian Wysocki.
Da eine städtische Satzung immer von der
Stadtverordnetenversammlung verabschiedet werden muss, tritt die novellierte
Satzung erst nach dem Beschluss durch das Gremium und der anschließenden
Veröffentlichung in Kraft. Auch die neuen Gebühren werden nach diesem Beschluss
angewandt. Als Beispiel für die niedrigeren Gebühren nennt der Magistrat unter
anderem die Gebühr für eine 60 Liter Restmüll plus eine 120 Liter Biomülltonne,
die bislang mit 132 Euro zu Buche schlägt. Mit der neuen Satzung wird die
Gebühr 109 Euro betragen. „Wir haben bei der Kalkulation ein externes Büro
hinzugezogen, dass uns bei dieser komplexen Aufgabe gut unterstützt hat“, so
Wysocki.
Der Bürgermeister macht jedoch auch keinen Hehl daraus, dass
die Abholung von Sperrmüll und ein Teil der Gebühren für die Annahme
entsprechender Stoffe und Güter auf dem Wertstoffhof mit der neuen Satzung
leicht ansteigen. „Die Anpassungen hier sind moderat, aber doch erhöhend. Dies
liegt vor allem am gestiegenen Aufwand und dem besonderen Arbeitseinsatz
unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dennoch bewegen wir uns mit diesen
leichten Erhöhungen noch immer auf einem niedrigen Niveau. Da es sich hierbei
auch nicht um regelmäßige Abholungen oder Abfallabgaben handelt, schlagen diese
auch nicht bei allen Bürgerinnen und Bürgern entsprechend zu Buche, sondern nur
dann, wenn sie einmal anfallen“, führt Wysocki aus.
Alles in allem überwiegen bei der novellierten Satzung und
den angepassten Abfallgebühren jedoch eindeutig die Vorteile für die Stadt und
insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger. „Alle Beteiligten haben viel
Arbeit in die Novellierung der Satzung gesteckt und dabei ein nicht nur
ausgewogenes Werk vorgelegt, sondern auch eine Satzung gestaltet, die sowohl
der Stadt als auch allen Bürgerinnen und Bürgern von Vorteil ist. Sobald die
Stadtverordnetenversammlung die Satzung beschließt, werden wir sie
veröffentlichen und dann tritt sie in Kraft“, so Wysocki abschließend.
Die Gebührenkalkulation im Vergleich vorher und nachher:
Abfallart
|
Alte
Gebühr
|
Neue
Gebühr (Vorschlag der Verwaltung)
|
Restmüll
60L + 120L Biomüll
|
132,00 €
|
109,00 €
|
Restmüll
120L + 120L Biomüll
|
225,60 €
|
180,00 €
|
Restmüll
240L + 240L Biomüll
|
384,00 €
|
360,00 €
|
Restmüll
1.100L + 1.080L Biomüll
|
1.770,00 €
|
1.640,00 €
|
Restmüll
60L außerplanmäßig
|
5,90 €
|
6,00 €
|
Restmüll
120L außerplanmäßig
|
9,70 €
|
10,00 €
|
Restmüll
240L außerplanmäßig
|
16,60 €
|
16,00 €
|
Restmüll
1.100L außerplanmäßig
|
76,60 €
|
72,00 €
|
Restmüllsäcke
(Windelsäcke) 60L
|
/
|
1,00 €
|
Biomüll
120L
|
187,20 €
|
38,00 €
|
Sperrmüll/Gewerbeabfälle
- Anfahrt v. 2 Müllladern - ersten 2 Min.
|
12,80 €
|
20,00 €
|
Sperrmüll/Gewerbeabfälle
- jede weitere Minute
|
3,10 €
|
5,00 €
|
Befreiung
vom Benutzungszwang der Biomüllsammlung
|
/
|
50,00 €
|
Änderungsanträge
im Behälterbedarf
|
10,20 €
|
25,00 €
|
Kompostpapiersäcke
120L
|
1,50 €
|
5,50 €
|
Bauschutt
pro 10L
|
1,00 €
|
4,00 €
|
Altreifen
PKW mit Felge
|
5,00 €
|
7,00 €
|
Altreifen
PKW ohne Felge
|
2,00 €
|
5,00 €
|
Gartenabfälle
|
5,00 €
|
5,00 €
|
Sperrabfall
pro angefangene 3 Teile
|
5,00 €
|
7,00 €
|
Altholz
AI bis AIII pro angefangene 3 Teile
|
5,00 €
|
7,00 €
|
Altholz
AIV pro angefangene 3 Teile
|
5,00 €
|
7,00 €
|
Anlieferung
Vereinstonne 60 - 240L
|
4,00 €
|
5,00 €
|
Anlieferung
Vereinstonne 1.100L
|
57,00 €
|
10,00 €
|
Biomüllcontainer
für Vereine - Gestellung
|
/
|
60,00 €
|
Veröffentlicht: | 07.02.2023 |