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Wichtige Information

Hier werden offizielle Pressemitteilungen der Stadt Bad Vilbel veröffentlicht. Diese stehen unter Nennung der Quelle „Stadt Bad Vilbel“ für eine Veröffentlichung zur freien Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

Der Magistrat der Stadt Bad Vilbel
Am Sonnenplatz 1
61118 Bad Vilbel

Yannick Schwander
SchwanderYannick
Pressesprecher
Tel:
Work(06101) 602-201
Fax:
Fax(06101) 602-353
 

Aktuelle Nachrichten

Ab dem 20. Dezember ist Briefwahl für die Bürgermeisterwahl möglich

Wahlbenachrichtigungen kommen bis spätestens 9. Januar

Briefwahl

Am 30. Januar 2022 sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, einen neuen Bürgermeister oder eine neue Bürgermeisterin der Stadt Bad Vilbel zu wählen. Bis spätestens 09.01.2022 erhalten daher alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung, auf deren Rückseite der Briefwahlantrag zu finden ist. So lange muss aber niemand warten, denn die Briefwahlunterlagen können bereits ab Montag, den 20.12.2021 ausgegeben werden.

Briefwahl können Sie auf verschiedenen Wegenbeantragen:
 
·         Online: Hierzu folgen Sie dem Link zur Briefwahl auf der Startseite der städtischen Homepage www.bad-vilbel.de.
·         Formlos: Auch ohne Ihre Wahlbenachrichtigung können Sie Briefwahl schriftlich beantragen. Senden Sie Ihren Antrag per Post, E-Mail (buergerbuero@bad-vilbel.de) oder Telegramm ans Bürgerbüro. Sie können den Antrag auch in den Briefkasten des Bürgerbüros Kernstadt, Frankfurter Straße 74 oder in den am Rathaus, Am Sonnenplatz 1 einwerfen. Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, Anschrift und Geburtsdatum an. Sollen Ihnen die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse zugeschickt werden, dann wird auch diese benötigt.
·         Persönlich: Im Bürgerbüro Kernstadt, Frankfurter Straße 74,
Öffnungszeiten: Montag und Dienstag, 7:00 – 15:30 Uhr, Mittwoch 7:00 – 13:00 Uhr, Donnerstag 7:00 – 18:30 Uhr, Freitag 7:00 – 12:00 Uhr.
Am Freitag, 28. Januar 2022 ist das Bürgerbüro bis 13:00 Uhr geöffnet. Bringen Sie entweder Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Personalausweis mit.
Abholung für Andere: Dies ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
·         Telefonische Beantragung ist nicht möglich.
 
Da bei einer Bürgermeisterdirektwahl eine Stichwahl nötig werden könnte, beachten Sie bitte bei der Beantragung der Briefwahl darauf, dass Sie sowohl für den ersten Wahlgang am 30. Januar als auch für die etwaige Stichwahl, die für den 13. Februar angesetzt ist, Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Für die Stichwahl werden Ihnen die Briefwahlunterlagen dann automatisch zugeschickt.
 
Die Stadtverwaltung hat in diesem Jahr am Jahresende geöffnet, sodass sowohl das Bürgerbüro Kernstadt in der Frankfurter Straße 74 als auch das Rathaus, Am Sonnenplatz 1 erreichbar sind. Lediglich am Freitag, den 24. Dezember und am Freitag, den 31. Dezember haben die Dienststellen geschlossen.
 
Bitte achten Sie in jedem Fall darauf, dass Sie Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen mit dem verschlossenen Stimmzettelumschlag und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Magistrat der Stadt Bad Vilbel, Am Sonnenplatz 1, 61118 Bad Vilbel, zurücksenden, dass der Eingang bis spätestens am Wahltag, 18:00 Uhr, sichergestellt ist. Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Sie können die Wahlbriefe aber auch beim Magistrat der Stadt Bad Vilbel, im Bürgerbüro Kernstadt, Frankfurter Straße 74 oder im Rathaus, Am Sonnenplatz 1 abgeben.
 
 

Veröffentlicht:13.12.2021