Ab Montag, den 13.12.2021 gilt bis auf Weiteres die 3-G-Regel für Besucherinnen und Besucher für folgende städtische Einrichtungen:
Rathaus, Am Sonnenplatz 1,
Bürgerbüro Kernstadt, Frankfurter Str. 74 und
Standesamt, Markplatz 5
Wir weisen darauf hin, dass dringendeAngelegenheiten nach
wie vor nur nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt werden können. Wer mit
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachdienste in persönlichen Kontakt
treten möchte, muss daher zunächst einen Termin mit den entsprechenden
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vereinbaren. Ein Zutritt zu den Büroräumen in
den oben genannten Bereichen ohne vereinbarten Termin kann nicht gewährt werden.
Der Zutritt ist nur mit
Negativnachweis nach § 3 CoSchV (Impfnachweis, Genesenennachweis, Testnachweis)
möglich. Ein
Nachweis darüber ist vorzulegen.
Zudem gilt in den genannten
Einrichtungen Maskenpflicht.
Veröffentlicht: | 10.12.2021 |