Die stärker auftretenden Mutationen des Coronavirus‘ beschäftigt zurzeit auch die städtischen Kitas. Bislang sind Infektionen hauptsächlich bei erwachsenen Personen nach-gewiesen worden, nun häufen sich auf die Fälle bei den Kindern.
Um nicht auflängere Entscheidungsprozesse durch das und mit dem Gesundheitsamt des
Wetteraukreises angewiesen zu sein, hat der Magistrat im Umlaufverfahren eine
Vorlage aus dem Fachbereich Soziale Sicherung, die Sofortmaßnahmen zur
Eindämmung des Infektionsgeschehen vorsieht, beschlossen.
„Wir stellen in den
vergangenen Tagen und Wochen fest, dass bei auftretenden Infektionen in einer
Kita Entscheidungen seitens des Gesundheitsamts mit einer gewissen Verzögerung getroffen
werden. Gerade aber in diesem sehr sensiblen Bereich dürfen wir keine Zeit
verlieren, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Daher wir nun diese Vorlage
beschlossen, um durch Sofortmaßnahmen handlungsfähig zu sein“, erklärt hierzu
Sozialdezernent Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn.
Die Sofortmaßnahmen
sehen so aus, dass die jeweilige Kita-Gruppe bei Auftreten eines „Positivfalls“
(Kinder und Erzieher) für fünf Werktage vollständig geschlossen wird. Weitere
Gruppen sollen vollständig geschlossen werden, wenn aus personellen Gründen
Vertretungen aus anderen Gruppen zuvor unvermeidbar waren, beispielsweise bei
Pausenablösungen oder ähnlichen Situationen. Letztlich sollen auch
Geschwisterkinder der betroffenen Kinder vom weiteren Besuch der Kita
vorübergehend ausgeschlossen werden. Diese Maßnahmen werden über das Hausrecht
der Kommune geregelt. „Wir sind der Meinung, dass wir in Kitas schnell handeln
müssen und werden dies nun durch die Ausübung des Hausrechts tun. Es ist enorm
wichtig, dass wir die Kinder, deren Angehörige und unsere Erzieherinnen und
Erzieher mit diesen Sofortmaßnahmen bestmöglich schützen. Zudem führen wir
wöchentlich Tests bei unseren Erzieherinnen und Erziehern durch, um auch so
schnell und zielgerichtet handeln zu können“, ergänzt Hahn.
Darüber hinaus hat
der Magistrat auch beschlossen, dass die bisher getroffene Regelung zur
Erstattung der Kitagebühren bei Eigenbetreuung und damit bei
Nichtinanspruchnahme der städtischen Betreuung bis zum 31. Mai verlängert wird.
Diese Regelung würde ansonsten am 31. März auslaufen. „Insbesondere durch das
dynamische Infektionsgeschehen und das Risiko durch die Mutationen wird unsere
Meinung bestärkt, dass jedes Kind, das von seinen Eltern nicht in die Kita
geschickt wird, hilft, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Daher kommen wir
den Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen können und damit die Kitabetreuung
nicht in Anspruch nehmen, weiterhin entgegen, indem wir entsprechende Gebühren
erstatten“, beschreibt Bürgermeister und Kämmerer Dr. Thomas Stöhr diese
Maßnahme.
„Es ist nach wie
vor unser Ziel, in den Bereichen, für die wir zuständig sind, handlungsschnell
zu sein und alle Maßnahmen zu treffen, die helfen können, das
Infektionsgeschehen einzudämmen. Für den sehr sensiblen Bereich der Kitas haben
wir dies mit dem beschriebenen Beschluss getan“, so Stöhr und Hahn
abschließend.
Veröffentlicht: | 24.03.2021 |