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Hier werden offizielle Pressemitteilungen der Stadt Bad Vilbel veröffentlicht. Diese stehen unter Nennung der Quelle „Stadt Bad Vilbel“ für eine Veröffentlichung zur freien Verfügung.

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Der Magistrat der Stadt Bad Vilbel
Am Sonnenplatz 1
61118 Bad Vilbel

Yannick Schwander
SchwanderYannick
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Fax:
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Aktuelle Nachrichten

Sofortmaßnahmen bei Infektionen in Kitas beschlossen

Kitagebühren bei Eigenbetreuung bis 31. Mai ausgesetzt

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Die stärker auftretenden Mutationen des Coronavirus‘ beschäftigt zurzeit auch die städtischen Kitas. Bislang sind Infektionen hauptsächlich bei erwachsenen Personen nach-gewiesen worden, nun häufen sich auf die Fälle bei den Kindern.

Um nicht auflängere Entscheidungsprozesse durch das und mit dem Gesundheitsamt des Wetteraukreises angewiesen zu sein, hat der Magistrat im Umlaufverfahren eine Vorlage aus dem Fachbereich Soziale Sicherung, die Sofortmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehen vorsieht, beschlossen.
 
„Wir stellen in den vergangenen Tagen und Wochen fest, dass bei auftretenden Infektionen in einer Kita Entscheidungen seitens des Gesundheitsamts mit einer gewissen Verzögerung getroffen werden. Gerade aber in diesem sehr sensiblen Bereich dürfen wir keine Zeit verlieren, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Daher wir nun diese Vorlage beschlossen, um durch Sofortmaßnahmen handlungsfähig zu sein“, erklärt hierzu Sozialdezernent Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn.
 
Die Sofortmaßnahmen sehen so aus, dass die jeweilige Kita-Gruppe bei Auftreten eines „Positivfalls“ (Kinder und Erzieher) für fünf Werktage vollständig geschlossen wird. Weitere Gruppen sollen vollständig geschlossen werden, wenn aus personellen Gründen Vertretungen aus anderen Gruppen zuvor unvermeidbar waren, beispielsweise bei Pausenablösungen oder ähnlichen Situationen. Letztlich sollen auch Geschwisterkinder der betroffenen Kinder vom weiteren Besuch der Kita vorübergehend ausgeschlossen werden. Diese Maßnahmen werden über das Hausrecht der Kommune geregelt. „Wir sind der Meinung, dass wir in Kitas schnell handeln müssen und werden dies nun durch die Ausübung des Hausrechts tun. Es ist enorm wichtig, dass wir die Kinder, deren Angehörige und unsere Erzieherinnen und Erzieher mit diesen Sofortmaßnahmen bestmöglich schützen. Zudem führen wir wöchentlich Tests bei unseren Erzieherinnen und Erziehern durch, um auch so schnell und zielgerichtet handeln zu können“, ergänzt Hahn.
 
Darüber hinaus hat der Magistrat auch beschlossen, dass die bisher getroffene Regelung zur Erstattung der Kitagebühren bei Eigenbetreuung und damit bei Nichtinanspruchnahme der städtischen Betreuung bis zum 31. Mai verlängert wird. Diese Regelung würde ansonsten am 31. März auslaufen. „Insbesondere durch das dynamische Infektionsgeschehen und das Risiko durch die Mutationen wird unsere Meinung bestärkt, dass jedes Kind, das von seinen Eltern nicht in die Kita geschickt wird, hilft, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Daher kommen wir den Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen können und damit die Kitabetreuung nicht in Anspruch nehmen, weiterhin entgegen, indem wir entsprechende Gebühren erstatten“, beschreibt Bürgermeister und Kämmerer Dr. Thomas Stöhr diese Maßnahme.
 
„Es ist nach wie vor unser Ziel, in den Bereichen, für die wir zuständig sind, handlungsschnell zu sein und alle Maßnahmen zu treffen, die helfen können, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Für den sehr sensiblen Bereich der Kitas haben wir dies mit dem beschriebenen Beschluss getan“, so Stöhr und Hahn abschließend.
 

Veröffentlicht:24.03.2021