Im vergangenen November startete in der Dortelweiler Falkenstraße die Probephase einer neuen Verkehrsführung. Fortan konnte man in die Falkenstraße nur noch von der Willy-Brandt-Straße, nicht mehr aber von der Konrad-Adenauer-Allee einfahren. Im Ein-mündungsbereich zur Konrad-Adenauer-Allee wurde zudem ein Halteverbot installiert. Dies sollte der Verkehrsberuhigung innerhalb der Falkenstraße dienen.
Nun wurde die Probephase beendet und dieAnwohner erhielten Fragebögen, mit welchen die Meinungen zur Verkehrsführung
abgefragt wurden.
Bei einer Rücklaufquote von 52 Prozent aller
verteilten Fragebögen, sprachen sich die Anwohnerinnen und Anwohner
mehrheitlich dafür aus, die Verkehrsführung aus der Probephase beizubehalten.
Dies wird so nun auch geschehen. „Wir standen vor der Probephase mit den
Anwohnern im Dialog. Die Verkehrsführung war ein Ergebnis dieser Gespräche.
Noch vor Ende der Probephase haben wir wie zugesagt eine Umfrage unter den
Anwohnern getätigt, um deren Erfahrungen abzufragen und zu erfahren, welche
Verkehrsführung künftig in diesem Bereich genutzt werden soll. Das Ergebnis ist
nun also, dass die Verkehrsführung der Probephase fortgesetzt werden soll“,
erklärt Erster Stadtrat und Verkehrsdezernent Sebastian Wysocki die
Vorgehensweise.
Ab sofort gelten wie in der Probephase also
folgende Punkte:
● Die Falkenstraße liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone,
also maximal 30 Stundenkilometer.
● Die Nebenstraßen sind verkehrsberuhigte
Bereiche, hier gilt Schrittgeschwindigkeit, also maximal sieben bis zehn
Stundenkilometer.
● Die Falkenstraße ist KEINE Einbahnstraße. Es ist innerhalb der Falkenstraße also
immer mit Begegnungsverkehr zu rechnen.
● Die Falkenstraße darf nur über die
Willy-Brandt-Straße befahren werden, nicht über die Konrad-Adenauer-Allee.
Ausnahme: Radfahrer hingegen dürfen auch von der Konrad-Adenauer-Allee
einfahren.
● Das Parken ist nur immer in Fahrtrichtung
auf der rechten Seite zulässig.
● Die bestehenden Haltverbote sind zu
beachten.
„Bei den Rückmeldungen auf Basis unserer
Fragebögen wurden durchaus auch Änderungswünsche geäußert. So fragte man nach
Anliegerparkzonen oder einer zeitlichen Begrenzung des Einfahrtverbots. Diese
Punkte sind jedoch gemäß der Straßenverkehrsordnung nicht möglich. Da die
Mehrheit der Anwohner, die derlei Anregungen zur Änderungen machten, angaben,
die Verkehrsführung aus der Probephase fortzusetzen, sollten ihre
Änderungswünsche nicht möglich sein, wurden diese dann entsprechend gewertet“,
so Wysocki abschließend.
Veröffentlicht: | 18.06.2020 |