Wochenlang durften nur sehr wenige Kinder die Kitas in Bad Vilbel besuchen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde lediglich ein Notbetrieb aufrechterhalten, um die Kinder von Eltern, die systemrelevanten Berufen nachgehen, zu betreuen. Nach Pfingsten wird sich dies ändern. Ab Dienstag, dem 2. Juni soll der eingeschränkte Regelbetrieb aufgenommen werden. Hierfür gibt es klare Richtlinien, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Fachbereichs Soziale Sicherung erarbeitet haben.
Für Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr und Sozialdezernent Dr. Jörg-Uwe Hahnein wichtiger Schritt in Richtung Normalität.
„Mit der Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebs schaffen wir es,
dass jedes Kind ab dem 2. Juni zumindest tageweise betreut werden kann. Unter
Beachtung aller nötigen Hygiene- und Abstandsregelungen können wir den Bad
Vilbeler Eltern ein gutes Angebot machen, dass viele Eventualitäten und
Situationen beachtet“, erklären hierzu Hahn und Stöhr.
Die Betreuungszeiten werden sowohl im Ü3-, als auch im U3-Bereich auf
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr eingeschränkt. Dies hat den Hintergrund, dass die
Randzeiten bisher schon personell nur dann leistbar waren, wenn Kinder aus
verschiedenen Gruppen gemeinsam betreut werden. „Diese gemeinsame Betreuung ist
jedoch im Zuge der Einschränkungen so nicht möglich. Um ein Ansteckungsrisiko
zu minimieren, dürfen keine Gruppen mehr vermischt werden. Mit dieser Maßnahme
sorgen wir auch dafür, dass bei einem etwaig auftretenden Fall nicht die
gesamte Kita in Quarantäne muss, sondern nur die jeweilige Gruppe. So stellen
wir auch im Fall der Fälle eine Betreuung sicher“, erläutert Jörg-Uwe Hahn die
Herangehensweise.
Für alle Eltern, die das Randzeitenmodul gebucht haben, fällt dieses nun
erst einmal weg. Wer bislang ein kürzeres Modul, beispielsweise von 08:00 Uhr
bis 14:00 Uhr gebucht hat, kann auch weiterhin nur dieses Fenster nutzen.
Für den Ü3-Bereich gilt, dass alle Kinder in den festen Gruppen betreut
werden, in denen sie auch vor Corona betreut wurden. Die Gruppengröße ist auf
13 Kinder, maximal aber 15 Kinder festgelegt. Durch die unterschiedlichen
Betreuungsansprüche von Eltern kann die tägliche Gruppenzusammensetzung
variieren. „Jede Gruppe wird von einer Fachkraft betreut. Zusätzlich wird eine
zweite Fachkraft oder eine pädagogische Zusatzkraft einer Gruppe fest
zugeordnet. Hier werden wir uns bemühen, diejenigen Fachkräfte einzusetzen, die
auch vorher als Betreuungserzieher in den Gruppen waren“, führt Hahn weiter
aus.
Die Vergabe der Betreuungsplätze für den eingeschränkten Regelbetrieb
erfolgt nach einer festen Reihenfolge:
1.
Kinder von Eltern in systemrelevanten
Berufen, bei denen beide Elternteile berufstätig sind, haben einen Anspruch auf
fünf Betreuungstage.
2.
Vorschulkinder: Hier wird versucht, dass
diese möglichst drei Tage in der Woche die Kita besuchen können.
3.
Alle weiteren Kinder in der Ü3-Betreuung
sollen möglichst an zwei Tagen in der Woche die Kita besuchen können.
„Die Gruppengröße von 13 bis 15 Kindern soll ausgeschöpft werden. Wir
geben jedoch auch zu bedenken, dass aufgrund der personellen Ressourcen und der
unterschiedlichen Anzahl von Kindern von Eltern aus systemrelevanten Berufen
und der Anzahl von Vorschulkindern, die Anzahl der Betreuungstage pro Woche
gruppen- und kitaübergreifend abweichen können“, so der Sozialdezernent.
Bürgermeister und Kämmerer Dr. Thomas Stöhr ergänzt, dass für den
Ü3-Bereich auf die Betreuungsgebühren verzichtet werden soll, mit Ausnahme der
Eltern, die eine Betreuung an allen Wochentagen in Anspruch nehmen. „Wir haben
mit dem Verzicht der Gebühren, aufgrund des Notbetriebs schon sehr
entgegenkommend reagiert und wollen diese Linie auch weiterfahren. Daher werden
wir die Gebühren nur dann erheben, wenn eine volle Leistung in Anspruch genommen
wird. Das Essens- sowie das Getränke-Frühstück-Bastelgeld wird für alle Eltern
anteilig erhoben“, berichtet Stöhr.
Für den U3-Bereich gelten die genannten Betreuungszeiten, auch hier
entfallen die Randzeiten, um eine Gruppenvermischung zu vermeiden. Hier jedoch
ist es möglich alle gemeldeten Kinder zu betreuen, da die Gruppengröße im
U3-Bereich ohnehin bei maximal 12 Kindern liegt. „Im U3-Bereich gelten dabei
dieselben Hygiene- und Abstandsregeln wie für den Ü3-Bereich. Auch hier
arbeiten wir mit zwei Betreuungskräften pro Gruppe, wobei auch hier mindestens
eine Fachkraft eingesetzt wird. Im U3-Bereich werden die Betreuungsgebühren
satzungsgemäß für die jeweils gebuchte Betreuungszeit, maximal aber von 08:00
bis 16:00 Uhr erhoben“, erklären Stöhr und Hahn.
Für die städtische Hortbetreuung gilt, dass diese nach Schulende,
beziehungsweise nach dem Ende der Betreuung in der Schule beginnt und spätestens
um 16 Uhr endet. Auch hier werden die Kinder in festen Gruppen von maximal 15
Kindern betreut. Wie bei der Ü3-Betreuung haben zunächst Kinder von Eltern aus
systemrelevanten Berufen einen Anspruch auf fünf Betreuungstage. Alle weiteren
Hort-Kinder sollen nach Möglichkeit an drei Tagen den Hort besuchen können. Die
Betreuungsgebühren müssen anteilig entrichtet werden.
„Alle Eltern, die auf ihren Betreuungsanspruch in den städtischen
Einrichtungen für einen gesamten Monat verzichten, müssen keine Gebühren
zahlen. Wir bitten hierbei zu beachten, dass dies nur gelten kann, wenn
wirklich für einen gesamten Monat entsprechend verzichtet wird. Zudem bitten
wir alle Eltern, eine längere Abwesenheit aufgrund von Urlaub oder Krankheit
umgehend zu melden, damit wir anderen Kindern zusätzliche Betreuungstage
anbieten können“, richtet sich Sozialdezernent Jörg-Uwe Hahn an die Eltern.
Abschließend bedanken sich der Bürgermeister und der Sozialdezernent bei
allen Bad Vilbeler Eltern für das Verständnis, die Geduld und das Mitwirken in
den letzten Wochen. „Es war für uns alle eine Ausnahmesituation und sie ist es
noch. Aber wie die Eltern diese angenommen haben, war und ist beeindruckend.
Trotz aller Einschränkungen, insbesondere ja auch für die Kinder, haben die
Eltern das Beste aus der Situation gemacht. Dafür bedanken wir uns sehr und
zollen allen Bad Vilbeler Eltern unseren größten Respekt. Mit dem
eingeschränkten Regelbetrieb können wir nun Stück für Stück zu einer gewissen
Normalität zurückkehren. Unsere Erzieherinnen und Erzieher sind weiterhin hoch
motiviert und freuen sich auf die Kinder“, so Stöhr und Hahn abschließend.
Die entsprechenden Regelungen
sowie Hinweise zum täglichen Ablauf und die Hygienekonzepte der einzelnen Kitas
wurden den Eltern per Anschreiben zugeschickt. Ebenfalls wurden die Eltern
bereits in der letzten Woche nach ihren Betreuungswünschen gefragt. Die
Kitaleitungen haben daraufhin Gruppeneinteilungen vorgenommen und werden diese
den Eltern ebenfalls vor Beginn des eingeschränkten Regelbetriebs mitteilen.