Die Corona-Pandemie und alle erfolgten Verordnungen und Auflagen sorgen dafür, dass die Burgfestspiele im Jahr 2020 nicht wie geplant stattfinden können. Da niemand absehen kann, wie lange entsprechende Verordnungen gelten und wie sie letztendlich ausgefertigt sein werden, soll der Spielplan des Jahres 2020 auf das Jahr 2021 „übertragen“ werden.
„Aufgrund der Corona-Krise müssen wir leider den derzeit vorliegendenSpielplan für die Saison 2020 der Burgfestspiele Bad Vilbel außer Kraft setzen.
Geplant ist eine ‚Übertragung‘ des Spielplans auf das Jahr 2021. Wir sind
derzeit dabei, die hierfür erforderlichen Voraussetzungen abzustimmen“, geben
Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr und der Intendant der Burgfestspiele,
Claus-Günther Kunzmann, bekannt.
Wie genau diese „Übertragung“ aussehen kann und ob diese in vollem
Umfang möglich sein wird, sollen derzeit laufende Gespräche ergeben. Nach den
ersten Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im März konnte das Angebot
im Bereich „Theater für Kinder“, das ab Mai laufen sollte, nicht mehr
aufrechterhalten werden. „Auch wenn wir es sehr
bedauern, müssen wir bedacht handeln und zur Kenntnis nehmen, dass die Burgfestspiele
in der jetzigen Situation so nicht stattfinden können. Eine Aufhebung der
Saison 2020 ist daher unabdingbar“, führen Stöhr und Kunzmann weiter aus.
Wie mit bereits verkauften Karten umgegangen werden soll, wird ebenfalls
derzeit erörtert. „Wir erarbeiten gerade mit Frankfurt Ticket Rhein-Main und
dem Kartenbüro der Stadt Bad Vilbel ein kundenfreundliches Konzept der Rückabwicklung, beziehungsweise Umbuchung der bisher verkauften
Eintrittskarten“, erläutert Kunzmann und ergänzt, dass spätestens ab dem 27.
April weitere Einzelheiten hierzu bekanntgegeben werden. Kunden, die beim städtischen
Kartenbüro registriert sind, werden auf direktem Wege informiert. „Wir danken
schon jetzt allen Kundinnen und Kunden für ihr Verständnis und hoffen, dass die
vielen Freundinnen und Freunde der Burgfestspiele ebenfalls Verständnis für
diesen Weg haben. Wie es genau weitergeht, welche Einzelheiten zu beachten sind
und weitere Details geben wir zeitnah bekannt“, so Stöhr und Kunzmann
abschließend.
Veröffentlicht: | 21.04.2020 |