Um auch in Zeiten des Coronavirus‘ handlungsfähig zu sein und den Brandschutz in Bad Vilbel zu gewährleisten, haben sich die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt den Empfehlungen des Landes und des Landkreises angeschlossen und all ihre Jahreshauptversammlungen, die in Kürze hätten stattfinden sollen, abgesagt. Ebenso finden bis auf weiteres keine Übungsabende statt. Zudem sind Zusammentreffen untersagt.
Die Feuerwehrgerätehäuser werden nur noch von Angehörigen derFeuerwehren betreten und das ausschließlich dann, wenn eine Lage eintritt.
„Mit diesen Maßnahmen gewährleisten wir den Brandschutz und schützen
unsere Feuerwehrleute. Ziel ist es, dass Feuerwehrleute so wenig wie möglich in
größerer Anzahl zusammenkommen, um das gegenseitige Infektionsrisiko zu
minimieren“, erklärt hierzu Brandschutzdezernent und Erster Stadtrat Sebastian
Wysocki. Man halte sich damit an Vorgaben und Empfehlungen, die besagen, dass
hauptamtliche und freiwillige Kräfte des Brand- und Katastrophenschutzes sowie
der Rettungskräfte fortan nicht mehr geballt auftreten sollen, es sei denn, man
befinde sich in einer Lagesituation.
„Je mehr wir die Feuerwehrleute voneinander fern halten, desto weniger
kann ein etwaig infizierter Kamerad eine Kettenreaktion auslösen. Wir erreichen
damit, dass wir auch in diesen Krisenzeiten den Bürgerinnen und Bürgern unserer
Stadt einen regelkonformen Brandschutz gewährleisten können“, ergänzt der
Stadtbrandinspektor Karlheinz Moll.
Feuerwehrgerätehäuser seien zudem ab sofort lediglich zur Einsatzzwecken
zu betreten. Etwaige weitere Zwecke, die bislang in den Häusern ausgeübt
wurden, wurden eingestellt. „Die Ausübung des Brandschutzes ist ein wichtiger
Teil der kritischen Infrastruktur. Zudem sind die Feuerwehren auch im Einsatz
zum Katastrophenschutz und damit wären sie unmittelbar im Einsatz, sollte
dieser aufgrund des Coronavirus‘ ausgerufen werden. Wir tun gut daran, mit
diesen Maßnahmen, die Einsatzfähigkeit unserer Feuerwehren zu sichern“, so Wysocki
und Moll, die betonen, dass die getroffenen Maßnahmen an sich keinerlei
Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger in Bad Vilbel bedeutet, sondern
vielmehr diesen unmittelbar zugutekommen.
Veröffentlicht: | 17.03.2020 |