Um sogenannte streitige Rechtsangelegenheiten zu schlichten, müssen Städte und Ge-meinden ein Schiedsamt einrichten. Die hier ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen erfül-len diese Schlichtungen unparteiisch und sind dazu verpflichtet, ihre Aufgaben gerecht zu erfüllen.
Fürdie neue Wahlperiode des Schiedsamts werden noch Kandidaten für das Amt der
Schiedsperson gesucht. Wer hieran Interesse hat, kann sich noch bis zum 28.
Februar mit einem aktuellen Lebenslauf beim Magistrat der Stadt Bad Vilbel bewerben.
Abgegeben
werden kann die Bewerbung beim Fachdienst Allgemeine Verwaltung, Am Sonnenplatz
1.
Um
Schiedsperson zu werden, darf man beispielsweise weder Richter, noch Polizeibeamter
im Schiedsamtsbezirk sein. Auch Staatsanwälte oder Rechtsanwälte sowie Notare
dürfen nicht als Schiedsperson zugelassen werden. Ferner sollten Bewerber um
das Amt mindestens 30 Jahre alt und nicht älter als 75 Jahre alt sein. Es ist
zudem nicht ratsam, Schiedsperson zu werden, wenn man nicht im
Schiedsamtsbezirk wohnt.
Zur
Wahrnehmung der Aufgabe sollte es möglich sein, einmal in der Woche eine Stunde
im Amtsraum im Rathaus erreichbar zu sein. Es besteht darüber hinaus die
Verpflichtung, sich mit den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften
vertraut zu machen.
Rückfragen
können jederzeit unter der Nummer 06101-602219 beantwortet werden.
Veröffentlicht: | 11.02.2020 |